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Geschwindigkeitsüberschreitung

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Mit welchen rechtlichen Konsequenzen müssen Sie rechnen, wenn Sie geblitzt, einem Laser erfasst worden sind oder an einem Autorennen teilgenommen haben? Wann droht ein Ausweisentzug?
Bei Überschreitung der signalisierte Höchstgeschwindigkeit handelt sich um eine Verkehrsregelverletzung nach Art. 90 ff. des Strassenverkehrsgesetzes (SVG), weshalb mit einer Busse oder mit mehr (Geldstrafe oder Freiheitsstrafe) zu rechnen ist. Das Überschreiten des Tempolimits kann auch zu einem Administrativverfahren führen. 
1. Ordnungsbussenverfahren
Das Ordnungsbussenverfahren (OBV) wird bei einer geringen Geschwindigkeitsüberschreitung durchgeführt. Die Folge davon ist eine Busse. Es kommt zu keiner Verzeigung bei der Staatsanwaltschaft, sofern die Busse bezahlt wird. Eine Busse unterhalb von CHF 5'000.00 wird im Strafregister nicht eingetragen. 
2. Strafverfahren
Ab einer gewissen Geschwindigkeitsüberschreitung ist das Ordnungsbussenverfahren nicht mehr möglich (siehe Tabelle unten). In diesem fall erfolgt eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft. Diese leitet ein Strafverfahren ein. Bei einer Ersttat wird es regelmässig zu einer bedingten Geldstrafe kommen, deren Höhe vom Einkommen abhängt. Dazu wird meist eine Busse ausgesprochen. Schliesslich fallen auch noch Gebühren an. Eine (bedingte) Geldstrafe wird im Strafregister eingetragen. 
Mit Freiheitsstrafe von einem bis zu vier Jahren wird bestraft, wer durch vorsätzliche Verletzung elementarer Verkehrsregeln das hohe Risiko eines Unfalls mit Schwerverletzten oder Todesopfern eingeht, namentlich durch besonders krasse Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit (siehe Tabelle unten), waghalsiges Überholen oder Teilnahme an einem nicht bewilligten Rennen mit Motorfahrzeugen, sog. Autorennen. Bei diesen Konstellationen beschlagnahmt die Staatsanwaltschaft regelmässig das Auto.
 
3. Administrativverfahren
Wenn – wie oben beschrieben, ein Strafverfahren eingeleitet wurde – eröffnet das kantonale Strassenverkehrsamt ein Administrativverfahren gegen den Lenker in dessen Wohnsitzkanton. Dieses soll der Verkehrssicherheit dienen. Eine der häufigsten Massanahmen ist der Führerausweisentzug. Es wird zwischen leichter,  mittelschwerer und schwerer Verkehrsregelverletzung unterschieden. Weitere Arten von Massnahmen nebst dem Führerausweisentzug können insbesondere sein:
 
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