top of page
K§ Kompetenzzentrum Strafrecht
Beschlagnahme

Was heisst das, wenn Gegenstände sichergestellt oder beschlagnahmt worden sind? Werden diese wieder zurückgegeben und wann?
Die Polizei kann selbständig Gegenstände sicherstellen (Art. 263 Abs. 3 StPO). Will die Strafverfolgungsbehörde diese Gegenstände nach einer bestimmten Zeit nicht wieder aushändigen, müssen sie durch die Staatsanwaltschaft beschlagnahmt werden. Die Beschlagnahme ist schriftlich mit einer kurzen Begründung anzuordnen, sog. Beschlagnahmebefehl. Von der Beschlagnahme betroffen sein können Gegenstände und Vermögenswerte (vgl. Kontosperre). Die Beschlagnahme ist zulässig, wenn diese Gegenstände oder Vermögenswerte
-
als Beweismittel gebraucht werden;
-
zur Sicherstellung von Verfahrenskosten; Geldstrafen, Bussen und Entschädigungen gebraucht werden;
-
den Geschädigten zurückgegeben sind;
-
einzuziehen sind.
Gewisse Gegenstände sind von der Beschlagnahme ausgenommen. Darunter fallen u. a. Anwaltskorrespondenz.
bottom of page